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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 § 1. Die Coachingleistung

Die Coachingleistung wird von mir, Tanja Fellinghauer, als zertifizierter Ernährungs- und Fitnesscoach, telefonisch, persönlich oder durch Email erbracht. Die Informationen stellen keine medizinischen Ratschläge dar und ersetzen keine ärztliche Behandlung oder Therapie. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernommen werden. Der Erfolg des Ernährungs- und Fitnesscoachings hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der zu beratenden Person ab und kann nicht garantiert werden. Ebenso wird keine Garantie für gesundheitliche physische oder psychische (Folgeschäden) übernommen, sofern diese nach einem Coaching durch Tanja Fellinghauer auftreten.

§ 2. Nordic Walking

Jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung zu einem Nordic Walking Kurs, dass er sich für gesund hält und selbst die Verantwortung für sein Handeln während des Kurses trägt. Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.

Es wird darauf hingewiesen, dass geeignete Kleidung und Schuhe zum Nordic Walking angezogen werden sollen. Verletzt sich ein Teilnehmer während des Kurses infolge fahrlässiger Handlung durch den Trainer besteht für ihn eine Haftpflichtversicherung.

Mit meiner Anmeldung bestätige ich als Teilnehmer, dass ich ausreichend versichert bin und dass ich die Trainer und die Verantwortlichen vom Nordic Walking für sämtliche Schäden, seien es körperliche, materielle oder immaterielle Schäden, die mir durch die Teilnahme an dem Kurs entstehen (und nicht durch die Fahrlässigkeit des Trainers zustande gekommen sind) nicht verantwortlich machen kann.

Gesundheitlichen Probleme, die durch die Teilnahme an einem Nordic Walking Kurs hervorgerufen oder verstärkt werden, unterliegen keinem Versicherungsschutz. Eine Haftung für die durch die Kursteilnahme verursachte Verstärkung bereits bestehender gesundheitlicher Probleme wird nicht übernommen. Der Kursteilnehmer mit bestehenden gesundheitlichen Problemen (z. B. Herz-Kreislauf- Erkrankungen) ist verpflichtet, seine Teilnahme an dem Kurs mit dem behandelnden Arzt abzustimmen und dem Trainer zu melden. Wir empfehlen vor dem Besuch eines Kurses eine sportärztliche Untersuchung.

 § 3. Schweigepflicht

Ich bin der absoluten Schweigepflicht unterworfen. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch über die Beendigung des Ernährungs- und Fitnesscoaching hinaus.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Das persönliche Coaching ist beim ersten Termin in bar zu zahlen, Folgeberatungen und -leistungen können in bar oder auf Rechnung ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen auf folgendes Konto überwiesen werden:

Kreissparkasse Groß-Gerau, BIC HELADEFGRG1

IBAN DE11 5085 2553 0012 0356 22

Bei vereinbartem Ferncoaching (Telefon, Videokonferenz), Fitnesscoaching und für Nordic Walking Kurse wird die Rechnung generell vorab gestellt. Der Betrag muss innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug bzw. spätestens vor dem vereinbarten Termin auf o. g. Konto eingegangen sein. Ist dies nicht der Fall kommt kein Termin zustande. Mit dem Ausgang der gestellten Rechnung an den Kunden, und der damit vereinbarten Dienstleistung, verpflichtet sich der Kunde den Rechnungsbetrag an o. g. Konto zu begleichen.

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten für jedes Mahnschreiben EUR 5,00 an Mahnspesen als vereinbart.

Sollte ein Kunde die vereinbarte und von ihm im Vorfeld überwiesene Leistung nur teilweise, oder gar nicht in Anpruch nehmen wollen - und bricht das Ernährungs- oder Fitnesscoaching oder die Trainingseinheit Nordic Walking ab, so wird der bereits überwiesene Betrag nicht zurückerstattet.

Finanzamt Groß-Gerau, Steuernummer 021 4185 0190

Gerichtsstand ist Groß-Gerau

§ 5. Terminabsagen

Sie reservieren als Auftraggeber einen verbindlichen Gesprächstermin oder Trainingstermin mit einer vereinbarten Gesprächszeit oder Trainingszeit. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können oder verschieben wollen, so informieren Sie mich bitte spätestens 2 Werktage vorher. Dies kann telefonisch, per Email oder per SMS/Whatsapp geschehen. Bei späteren Absagen werden 50% des Honorars fällig. Ausgenommen sind Absagen von Terminen aufgrund akuter Krankheit. Sollte ein Termin ohne Ankündigung nicht in Anspruch genommen werden, wird aufgrund der Umstände un der nicht möglichen Vermittlung des gebuchten Termins eine Stornogebühr von 100 % der gebuchten Leistung fällig.

§ 6. Durchführung des Ernährungscoaching

Gegenstand des Auftrages ist das Erbringen einer vereinbarten Leistung, z. B. Ernährungs- oder Fitnesscoaching und nicht das Erreichen eines bestimmten körperlichen Erfolges. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn die erforderlichen Analysen, Empfehlungen und Dokumentationen erfolgt sind und eventuell auftretende Fragen bearbeitet wurden. Sie verpflichten sich im eigenen Interesse, alle Angaben (Angaben zur Person, Ernährungsprotokolle und den Gesundheitszustand) wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.

§ 7. Schutz des Eigentums

Sie verpflichten sich, dass die im Rahmen des Ernährungs- und Fitnesscoachings von mir erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke verwendet werden. Sie erhalten das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran. Sämtliche Dokumente und Tabellen sind ausschließlich personenbezogen und nicht von Dritten nutzbar.

§ 8. Gewährleistung

Ich bin bemüht, alle Tätigkeiten mit größter Sorgfalt und unter Beachtung anerkannter ernährungswissenschaftlicher und sportspezifischer Erkenntnisse und Grundsätze   (z. B. auf der Grundlage der Standards der DGE (Deutschen Gesellschaft für Ernährung) in ihrer aktuellen Fassung) zur Verfügung zu stellen. Alle Empfehlungen und Analysen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Gewährleistungen für den Inhalt solcher Empfehlungen übernehme ich nicht: Der Erfolg des Ernährungs- und Fitnesscoaching liegt zum größten Teil außerhalb meines Einflussbereiches und hängt wesentlich von Ihrer Mitarbeit ab und kann deshalb nicht garantiert werden. Das Coaching ist Hilfe zur Selbsthilfe. Trotz größter Sorgfalt kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen übernommen werden.

 § 9. Haftung

Eine Haftung für den Erfolg des Coachings (Ernährung und Fitness) oder der Nordic Walking Kurse sowie für mögliche negative Folgen (inkl. direkte oder indirekte Folgeschäden) durch die Beratungstätigkeit oder das Training sind in jedem Fall ausgeschlossen. Die Haftung für jegliche Art von Schäden einschließlich Folgeschäden, die sich aus dem Gebrauch der Informationen ergeben, ist ausgeschlossen.

§ 10. Schlussbestimmungen

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

§ 11. Schlichtungsklausel

Die Vertragsparteien verpflichten sich, bei Meinungsverschiedenheiten ein Schlichtungsverfahren mit dem Ziel durchzuführen, eine interessengerechte und faire Vereinbarung im Wege einer Mediation mit Unterstützung eines neutralen Schlichters unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen, rechtlichen, persönlichen und sozialen Gegebenheiten zu erarbeiten.

§ 12. Salvatorische Klausel

Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich und gesetzlich am nächsten kommt.